Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Juni 2026 | Fernweh Reisen GmbH

Präambel

Die Fernweh Reisen GmbH (nachfolgend "Fernweh Reisen" oder "Reiseveranstalter") ist ein nach deutschem Recht registrierter Reiseveranstalter mit Sitz in Berlin, Deutschland. Das Unternehmen ist beim Deutschen Reiseverband (DRV) als Reiseveranstalter registriert und handelt im Einklang mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 651a ff. BGB (Pauschalreiserecht). Fernweh Reisen ist von der zuständigen deutschen Behörde als Reiseveranstalter anerkannt und vollständig nach den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 lizenziert.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Reiseveranstalter Fernweh Reisen GmbH und den Kunden (nachfolgend "Reisender" oder "Buchender"), die Reiseleistungen bei Fernweh Reisen buchen. Mit der Buchung einer Reise erkennt der Buchende diese AGB ausdrücklich an.

§ 1 Vertragsschluss und Buchung

1.1 Buchungsangebot

Die Buchung einer Reise kann erfolgen durch: (a) persönliche Beratung im Büro von Fernweh Reisen; (b) telefonische Anfrage; (c) Kontaktformular auf der Website; (d) E-Mail-Korrespondenz. Mit der Absendung der Buchungsanfrage gibt der Buchende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.

1.2 Annahme der Buchung

Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Fernweh Reisen die Buchung durch Zusendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung annimmt. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Reiseleistungen und -bedingungen. Der Buchende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen sofort zu reklamieren.

1.3 Minderjährige

Die Buchung einer Reise durch Minderjährige ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Buchungen für Minderjährige erklärt der Buchende, dass er zur Buchung berechtigt ist.

1.4 Buchung für Dritte

Bucht der Buchende für mehrere Reiseteilnehmer, ist er verpflichtet, sämtliche in der Buchungsmaske abgefragten persönlichen Daten aller Reiseteilnehmer vollständig und korrekt anzugeben. Er übernimmt für sämtliche Reiseteilnehmer die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises und zur Erfüllung aller sonstigen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 2 Reisepreis und Zahlungsbedingungen

2.1 Reisepreis

Der Reisepreis ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren und Abgaben. Der Reisepreis versteht sich, soweit nicht anders angegeben, pro Person. In dem ausgewiesenen Reisepreis sind alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen enthalten.

2.2 Anzahlung

Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch 200 Euro pro Person. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

2.3 Restzahlung

Der verbleibende Reisepreis (Restzahlung) ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchungsbestätigung fällig.

2.4 Zahlungsmethoden

Die Zahlung kann per Überweisung auf das angegebene Konto der Fernweh Reisen GmbH erfolgen. Fernweh Reisen GmbH, IBAN: DE12 1004 0000 0123 4567 89, BIC: COBADEFFXXX, Commerzbank Berlin.

2.5 Preisänderungen nach Vertragsschluss

Fernweh Reisen behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Kosten erhöhen: (a) der Preis für die Beförderung von Reisenden aufgrund der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger; (b) die Höhe der Steuern und Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, die von einem Dritten erhoben werden; (c) die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie Fernweh Reisen dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich mitteilt und den genauen Betrag der Preiserhöhung und deren Berechnungsgrundlage darlegt. Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Reisepreises berechtigen den Reisenden zur kostenlosen Stornierung.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

3.1 Vertraglich vereinbarte Leistungen

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Zusatzzusagen oder Abweichungen von der schriftlichen Vereinbarung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Fernweh Reisen.

3.2 Wesentliche Änderungen vor Reisebeginn

Fernweh Reisen ist berechtigt, vor Reisebeginn von vertraglich vereinbarten Leistungen abzuweichen, wenn: (a) die Änderung unerheblich ist; oder (b) die Änderung durch außergewöhnliche Umstände erzwungen wird. Wesentliche Änderungen vor Reisebeginn berechtigen den Reisenden zur kostenlosen Stornierung oder zur Inanspruchnahme einer gleichwertigen Ersatzreise. Fernweh Reisen wird den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, über wesentliche Änderungen informieren.

3.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Reiseleistungen vom Reisenden nicht in Anspruch genommen, obwohl die Inanspruchnahme möglich gewesen wäre, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Eine Ausnahme gilt, wenn Fernweh Reisen infolge der Nichtinanspruchnahme Kosten erspart hat, die nach billigem Ermessen bemessen werden.

§ 4 Stornierung durch den Reisenden

4.1 Recht zur Stornierung

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für die Wirksamkeit des Rücktritts ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, die per E-Mail an info@fernwehreisen.de oder per Post an die Geschäftsadresse zu richten ist. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Fernweh Reisen.

4.2 Stornierungsgebühren

Bei Rücktritt durch den Reisenden fallen folgende Stornierungsgebühren an:

  • Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises (mindestens die Anzahlung)
  • 60 bis 46 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • 45 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
  • 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • 20 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises
  • 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • 6 Tage bis zum Reisetag oder Nichtanreise: 90 % des Reisepreises

Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden gar nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Fernweh Reisen steht der Nachweis offen, dass höhere Kosten angefallen sind.

4.3 Kostenloser Rücktritt bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen

Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Als außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere Kriegsereignisse, andere schwerwiegende Sicherheitsprobleme wie Terrorismus sowie Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Witterungsverhältnisse, die eine sichere Reise zum Bestimmungsort unmöglich machen.

§ 5 Umbuchung

5.1 Umbuchung nach Vertragsschluss

Nach Abschluss des Reisevertrages können Umbuchungen (Änderung von Reisezeitraum, Unterkunft, Reiseteilnehmern oder sonstigen Reiseleistungen) nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Fernweh Reisen vorgenommen werden. Umbuchungen sind grundsätzlich bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich, sofern dies organisatorisch realisierbar ist. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person erhoben.

5.2 Umbuchungsgebühren

Umbuchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn werden als Stornierung und Neubuchung behandelt, d.h. es gelten die Stornierungsgebühren gemäß § 4 dieser AGB.

§ 6 Reiseabbruch und Mängelrüge während der Reise

6.1 Mängelanzeige

Mängel während der Reise sind unverzüglich bei dem örtlichen Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung von Fernweh Reisen sowie zeitgleich bei Fernweh Reisen direkt (info@fernwehreisen.de oder +49 30 20 94 81 07) anzuzeigen. Fernweh Reisen oder sein örtlicher Vertreter wird versuchen, den Mangel zu beheben. Dem Reisenden entsteht kein Nachteil, wenn er eine zumutbare Abhilfemaßnahme ablehnt.

6.2 Minderung des Reisepreises

Ist die Reise mangelhaft, kann der Reisende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist für die Dauer des Mangels in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt.

6.3 Selbstabhilfe

Verweigert Fernweh Reisen die Abhilfe oder sind dringende Maßnahmen erforderlich, kann der Reisende den Mangel selbst beheben lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Erforderlich ist insbesondere die vorherige Inkenntnissetzung des örtlichen Vertreters oder von Fernweh Reisen, soweit dies dem Reisenden zumutbar ist.

6.4 Kündigung des Reisevertrages

Beeinträchtigt ein Mangel die Reise erheblich und schafft Fernweh Reisen dem Reisenden keine Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung ist Fernweh Reisen gegenüber zu erklären. Fernweh Reisen ist dann verpflichtet, den Reisenden, gegebenenfalls durch Beförderung, zu dem Ort der Abreise oder einem anderen vereinbarten Rückreiseort zurückzubefördern und den auf ungenutzte Reiseleistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu erstatten.

§ 7 Haftung des Reiseveranstalters

7.1 Haftung für Reisemängel

Fernweh Reisen haftet für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung seiner Pflichten entstehen. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn Fernweh Reisen für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2 Internationale Abkommen

Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Abkommen ergeben, denen die von Fernweh Reisen eingesetzten Leistungsträger als Beförderer unterliegen, gelten auch für Fernweh Reisen als Reiseveranstalter.

7.3 Haftungsausschluss

Fernweh Reisen haftet nicht für Beeinträchtigungen des Reiseerfolges durch: (a) Verschulden des Reisenden; (b) unvorhersehbare oder unvermeidliche Handlungen Dritter; (c) ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die Fernweh Reisen keinen Einfluss hat und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle erforderliche Sorgfalt angewandt worden wäre; (d) ein Ereignis, das Fernweh Reisen oder der Leistungsträger trotz aller erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder nicht abwenden konnte.

§ 8 Pflichten des Reisenden

8.1 Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen für die Buchung und Durchführung der Reise vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Hierzu gehören insbesondere: (a) vollständige Personalien aller Reiseteilnehmer; (b) gültige Reisedokumente (Reisepass, ggf. Visum); (c) gesundheitliche Einschränkungen, die für die Reisedurchführung relevant sind; (d) bekannte Unverträglichkeiten oder Allergien, soweit für die Planung relevant.

8.2 Reisedokumente

Der Reisende ist selbst für das Mitführen und die Gültigkeit der für die Reise erforderlichen Reisedokumente verantwortlich. Informationen über Einreise- und Gesundheitsvorschriften können beim Reiseveranstalter oder beim zuständigen Konsulat eingeholt werden.

8.3 Verhalten während der Reise

Der Reisende verpflichtet sich, die Interessen der Mitreisenden und des örtlichen Reisepersonals zu berücksichtigen und sich gegenüber allen Beteiligten respektvoll zu verhalten. Fernweh Reisen ist berechtigt, bei grobem Fehlverhalten eines Reiseteilnehmers diesen von der Weiterreise auszuschließen, ohne dass hieraus Erstattungsansprüche entstehen.

§ 9 Reiseversicherung

9.1 Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung

Fernweh Reisen empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung und einer Auslandsreisekrankenversicherung. Eine entsprechende Versicherung kann über Fernweh Reisen oder direkt beim Versicherungsanbieter abgeschlossen werden.

9.2 Insolvenzabsicherung

Gemäß §§ 651r ff. BGB ist Fernweh Reisen verpflichtet, den Reisenden bei Insolvenz zu schützen. Die Insolvenzabsicherung erfolgt durch die Reiseabsicherung AG, Münchner Straße 12, 80333 München. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.

§ 10 Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung und Reisedurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unserem Datenschutzhinweis verarbeitet. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter www.fernwehreisen.de/privacy-policy.html. Der Buchende stimmt der Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Reiseteilnehmer zum Zweck der Buchung und Durchführung der Reise zu und erklärt, dass er hierzu von den übrigen Reiseteilnehmern bevollmächtigt wurde.

§ 11 Passvorschriften, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Informationspflicht

Fernweh Reisen informiert EU-Bürger und Inhaber eines deutschen Reisepasses vor Vertragsschluss über die für die Reise geltenden Passvorschriften. Für alle anderen Staatsangehörigkeiten ist der Reisende selbst für die Einholung der erforderlichen Informationen verantwortlich.

11.2 Gesundheitsvorschriften

Fernweh Reisen informiert den Reisenden über geltende Gesundheitsvorschriften. Die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften obliegt dem Reisenden selbst. Die Kosten für notwendige Impfungen oder sonstige Gesundheitsmaßnahmen trägt der Reisende.

§ 12 Verjährung und Ansprüche

12.1 Anzeigepflicht nach Reiserückkehr

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von zwei Jahren gegenüber Fernweh Reisen geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem vertragsgemäßen Ende der Reise. Die Ansprüche können zunächst auch gegenüber dem Reiseleiter oder dem örtlichen Vertreter von Fernweh Reisen angezeigt werden.

12.2 Verjährung

Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Fernweh Reisen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle übrigen Ansprüche verjähren in zwei Jahren.

§ 13 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Fernweh Reisen ist grundsätzlich bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständige Schlichtungsstelle ist der Söhne der Schlichtungsstelle für Reise und Pauschalreisen e.V., Fasanenstraße 22, 10719 Berlin, Tel.: +49 30 2759015-0, www.schlichtungsstelle-reise.de.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahlklausel nur insoweit, als der damit gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Für Verbraucher gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur dann, wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so sollen die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten.

§ 16 Informationen für Reisende gemäß EU-Pauschalreise-Richtlinie

16.1 Standardinformationsblatt

Gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt durch §§ 651a ff. BGB, erhalten Reisende vor Abschluss des Reisevertrages ein standardisiertes Informationsblatt. Dieses Informationsblatt enthält alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise, einschließlich der Rechte des Reisenden. Das standardisierte Informationsblatt ist Bestandteil des Reisevertrages.

16.2 Rechte des Reisenden

Als Pauschalreisender genießen Sie alle Rechte, die durch die Richtlinie (EU) 2015/2302 gewährt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Recht, wesentliche Informationen über die Pauschalreise vor Vertragsschluss zu erhalten
  • Das Recht auf Abhilfe bei wesentlichen Mängeln der Reiseleistungen
  • Das Recht auf eine angemessene Reduzierung des Reisepreises oder Schadensersatz bei Mängeln
  • Das Recht auf notwendige Unterstützung, wenn Sie in Schwierigkeiten geraten
  • Das Recht auf Erstattung oder eine Ersatzreise bei Insolvenz des Reiseveranstalters
  • Das Recht auf kostenlose Stornierung bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel

§ 17 Besondere Bedingungen für maßgeschneiderte Reisen

17.1 Individuelle Reiseplanung

Fernweh Reisen bietet neben Standardreisen auch individuell maßgeschneiderte Reisen an. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden geplant und können von Standard-AGB in bestimmten Punkten abweichen. Abweichende Bedingungen werden in der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt.

17.2 Reiserouten und Reiseplan

Bei maßgeschneiderten Reisen wird vor Vertragsschluss ein detaillierter Reiseplan erstellt und dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Dieser Reiseplan wird Bestandteil des Reisevertrages. Änderungen am Reiseplan nach Vertragsschluss sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Vertragsparteien möglich und können zu Mehrkosten führen.

17.3 Exklusive Partner und Zugänge

Für bestimmte Reiseleistungen (z.B. private Führungen in Schlössern, exklusive Weinbergbesuche) arbeitet Fernweh Reisen mit ausgewählten lokalen Partnern zusammen. Die Verfügbarkeit dieser Leistungen kann nicht immer garantiert werden. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit wird Fernweh Reisen dem Kunden eine gleichwertige Alternative anbieten.

§ 18 Schlussbestimmungen

Diese AGB wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und entsprechen dem Stand des deutschen Reiserechts zum Zeitpunkt ihrer letzten Aktualisierung (Juni 2026). Fernweh Reisen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB sind maßgeblich.

Für alle Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelt sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Reisegesetz und die einschlägigen EU-Verordnungen und Richtlinien.

Fernweh Reisen GmbH
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 94 81 07
E-Mail: info@fernwehreisen.de
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 241867
USt-IdNr.: DE 312 456 789
Geschäftsführerin: Dr. Anna Bergmann